Wie groß darf nun eine geringe Rauschgiftmenge in Polen sein?



Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen im Verfahren wegen Drogenbesitzes einstellen, wenn die gefundene Menge der Drogen gering ist. Der Gesetzgeber definiert aber nicht, wie dieser Begriff zu verstehen ist. Seit drei Jahren kann die Staatsanwaltschaft selbst entscheiden, was die geringe Menge für Eigenverbrauch ist. Die freie Interpretation der Menge sollte in Polen einen gesetzlichen Rahmen erhalten und dadurch der Ungleichbehandlung der Fälle entgegenwirken. Es ist allerdings noch unklar, wann die rechtsgebenden Schritte vorgenommen werden.

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