Schadensersatz wegen Pflichtverletzung



Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat einen Rechtsbeistand dazu beauftragt, sie in einem Rechtsstreit zu vertreten. Nachdem das zuständige Gericht einen Mahnbescheid für die Gesellschaft ausgestellt hat, hat der vertretende Rechtsbeistand einen Widerspruch eingelegt – leider zu spät. Daher hat der Vertreter fristgemäß Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt – diesmal aber war der Antrag unvollständig. Schließlich, aufgrund seiner Unordentlichkeit, wurde die Forderung aus dem Mahnbescheid rechtskräftig. Die Gesellschaft hat sich darauf berufen, dass dieser Schaden aufgrund der Pflichtverletzung des Vertreters entstanden ist. Somit war sie berechtigt, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vertreter geltend zu machen. Das Gericht hat der Klage auf Schadensersatz stattgegeben. 

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