Beschwerden nach Europawahl



Das Oberste Gerichts konnte sich bis jetzt erst mit 10 von ingesamt 59 Beschwerden befassen, welche die Richtigkeit der Europawahlergebnisse anzweifeln. 3 von diesen 10 hält das Gericht für begründet. Einen Einfluss auf das Ergebnis der Europawahl werden sie jedoch nicht haben. Das Oberste Gericht hat 90 Tage, um alle 59 zu prüfen. Auch die zweitplazierte Partei „Recht und Gerechtigkeit” reichte eine Beschwerde ein, in der sie 6 Vorwürfe erhebt. Geprüft hat das Gericht diese Beschwerde noch nicht, auch wenn ihr aus politischem Gesichtspunkt die gröβte Bedeutung zugemessen wird.

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