Novellierung des polnischen Strafgesetzbuches



Das polnische Parlament arbeitet an der Änderung des Strafgesetzbuches. Die neuen Vorschriften sollen die Strafvollstreckung effektiver gestalten. Um dieses Ziel zu realisieren, sollen die Gerichte seltener die Freiheitsstrafe verhängen. Klingt plausibel. Doch die Gerichte sollen als Ersatz dafür öfter auf Geldstrafen, Sozialarbeiten oder elektronische Fußfesseln zurück greifen. Die Novellierung sieht ferner eine Verlängerung der Freiheitsstrafe bis auf 20 Jahre sowie eine neue gemischte Strafe – ein Kombination aus Freiheitsstrafe und Freiheitsbeschränkung – vor.

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