Generalstaatsanwalt: Anhebung des Rentenalters in Polen grundsätzlich verfassungskonform



Die Anhebung des Rentenalters und die Gleichstellung von Frauen und Männern ist grundsätzlich verfassungskonform, so nach Überprüfung der Vorschriften der Generalstaatsanwalt. Lediglich zwei der fragwürdigen Vorschriften hält er für verfassungswidrig. Wie er ausführte, können demografische, wirtschaftliche und soziale Gründe sowie die Finanzsicherheit auch weitergehende Änderungen des Rentensystems begründen.

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