Spurensicherung bei einer Vergewaltigung durch medizinisches Personal



Der Aufgabenumfang vom medizinischen Personal wurde nach der Novellierung des polnischen Strafgesetzbuches vom 13. Juni 2013 breiter gefasst. Bei dem Verdacht, dass die von ihnen untersuchten Patienten Opfer einer Vergewaltigung sein könnten, haben die Ärzte die Pflicht, die Vergewaltigungsspuren zu sichern. Grund ist die Aufhebung des Art. 205 des polnischen Strafgesetzbuches.

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