Verschuldete Immobilien leichter veräußern



Vor der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 10.07.2102 war die Rechtslage problematisch: war ein Bruchteil eines Grundstücks mit einer Hypothek belastet und wurde das Grundsttück danach geteilt, so war infolge der Teilung jedes neu entstandene Grundstück im gleichen Umfang wie der ursprüngliche Bruchteil mit einer Hypothek belastet. Diese Regelung hat das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, so dass nun in solchen Fällen nach der vollgezognenen Teilung des Grundstücks die Hypothek automatisch nur auf das neu entstandene Grundstück übergeht, dessen Eigentümer der Hypothekenschuldner ist.

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