Detaillierte Quittungen



Am 1. Oktober trat die neue Verordnung über die Fiskalkassen in Kraft. Die neuen Vorschriften sehen ein detailliertes Bezeichnen von Waren auf den Kassenzetteln vor. Der Unternehmer muss auf Wunsch des Käufers auf dem Kassenzettel seine Steueridentifikationsnummer (NIP) als auch den Namen des Produkts oder der Dienstleistung, der eine eindeutige Identifizierung dieser Waren ermöglicht, angeben.

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