AuftrÀge an die Arbeitsbetriebe der Strafvollzugsanstalten ohne Vergabeverfahren



Am 24. September 2013 traten Vorschriften in Kraft, welche AuftrĂ€ge an die Arbeitsbetriebe der Strafvollzugsanstalten ohne Vergabeverfahren zulassen. Die neuen Vorschriften sollen fĂŒr grĂ¶ĂŸere BeschĂ€ftigung unter Insassen sorgen und die finanzielle Situation der Unternehmen verbessern. Die Änderung betrifft Arbeitsbetriebe, die in Form von staatlichen Unternehmen oder von Institutionen der Budgetwirtschaft betrieben werden.

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