Vertrag bleibt wirksam, auch wenn der Verkäufer nicht wusste, was er tat
Ein Verkäufer, der Handlungen vorgenommen hat, welche zum Verkauf einer Sache führten (hier: Verkauf einer Wohnung) kann nachhinein nicht behaupten, dass er nicht wusste, was er tat, so das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 19. September 2013.