Vertrag bleibt wirksam, auch wenn der Verkäufer nicht wusste, was er tat



Ein Verkäufer, der Handlungen vorgenommen hat, welche zum Verkauf einer Sache führten (hier: Verkauf einer Wohnung) kann nachhinein nicht behaupten, dass er nicht wusste, was er tat, so das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 19. September 2013.

AZ: I CSK 727/2012

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