Nicht jedes Verfahren hemmt die Ersitzung



Ein gerichtliches Verfahren, bei dem es um Vergütung für Benutzung des fremden Grundstücks durch ein Energieunternehmen geht, hemmt nicht die Ersitzungsfrist eines Leitungsrechts (Grunddienstbarkeit), so das Oberste Gericht in seiner Entscheidung vom 12. September 2013.

AZ:  IV CSK 88/13

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