Besteuerung von Einnahmen unbekannten Ursprungs



Die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 18. Juli 2013, mit der die Vorschriften über die Besteuerung des Einkommens unbekannten Ursprungs für verfassungswidrig erklärt wurden, ermöglicht die Wiederaufnahme des Verfahrens in diesem Bereich. Die Frist zur Antragsstellung läuft am 27. September 2013 unwiderruflich ab. Das Verfassungsgericht hat den Art. 20 Abs. 3 des Gesetzes über die Einkommensteuer in dem zwischen 1998 und 2006 geltenden Wortlaut für verfassungswidrig erklärt. Diese Vorschrift bildete für das Finanzamt die Entscheidungsgrundlage zur Festsetzung einer 75%-Steuer bei Einnahmen unbekannten Ursprungs.

AZ:  SK 18/09

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