Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 29.09.2011


Aktenzeichen: II FSK 604/10
Entscheidungstenor: Als ein landwirtschaftlicher Betrieb sind Grundstücke mit einer Fläche von über 1 ha zu bewerten, auch wenn diese Grundstücke keine organisierte Einheit darstellen. Die Steuerbefreiung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 26.07.91 über die Einkommenssteuer natürlicher Personen greift ein, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück mit einer Fläche von weniger als 1 ha veräußert wird, dieses einen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes darstellt und es mit dem Erwerb nicht seinen landwirtschaftlichen Charakter verliert.

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