Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 29.07.2013



AZ: SK 12/12

Der VGH verhandelte am 29.07. eine Verfassungsbeschwerde gegen Art. 16 des Gesetzes über das Raumeigentum (Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft eine  Zwangsversteigerung der Wohnung einzuleiten, wenn ihr Eigentümer dauerhaft mit der Beitragszahlung im Rückstand war). Der VGH entschied, dass das im Art. 16 verankerte Recht verfassungskonform ist.

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