Beschluss des Obersten Gerichts vom 24.07.2013



Aktenzeichen: III CZP 36/13

Das Oberste Gericht entschied, dass der Grundstückseigentümer eine Vergütung für vertragslose Nutzung seiner Immobilien verlangen  darf, wenn ein Energieunternehmen ohne erforderliche Verträge oder Genehmigungen ein Stromnetz oder eine Transformatorenstation auf diesem Grundstück errichtete.

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