Beschluss des Obersten Gerichts vom 25.11.2011


Aktenzeichen: III CZP 60/11
Entscheidungstenor: Ein Gebäude, welches vom Pächter auf einem Grundstück errichtet wird, auf dem das ewige Nießbrauchrecht besteht, stellt das Eigentum des ewigen Nießbrauchers dar.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu