Urteil des Verfassungstribunals vom 16.07.2013



Aktenzeichen: P 53/11

Das Verfassungstribunal hat sich im Urteil zu einer Rechtsfrage eines Amtsgerichts in Gliwice geäußert.

Das Tribunal musste entscheiden, ob die Vorschrift einer Verordnung verfassungsmäßig ist (diese betrifft die Methode der Berechnung eines Geldwerts für die Hochschullehrer, die ihren Urlaub nicht genutzt haben).

Das Tribunal stellte fest, dass die Vorschrift verfassungswidrig ist (Verstoß gegen Art. 92 Abs. 1 der polnischen Verfassung), weil sie nicht präzisiert, wie die Basis der Berechnung festzusetzen sei. Die Vorschrift wird mit dem Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des Urteils im Gesetzblatt (Dz.U.) außer Kraft gesetzt.

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