Urteil des Obersten Gerichts vom 06.07.2011 Aktenzeichen: II PK 13/11Entscheidungstenor: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer außerordentlich kündigen, wenn dieser über eine längere Zeit trotz eines ausdrücklichen Verbots das Firmen-Notebook für private Zwecke verwendet.Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu