Urteil des Obersten Gerichts vom 06.07.2011


Aktenzeichen: II PK 13/11
Entscheidungstenor: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer außerordentlich kündigen, wenn dieser über eine längere Zeit trotz eines ausdrücklichen Verbots das Firmen-Notebook für private Zwecke verwendet.

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