Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.05.2012 (Kostenfreier Umbau als Einnahme)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.05.2012
Aktenzeichen: II FSK 2167/10
Entscheidungstenor: Ein Umbau (hier: einer Stromleitung) auf Kosten eines anderen Unternehmens  stellt für die vom Umbau Profitierenden Einnahmen im Sinne des Steuerrechts dar, da er eine unentgeltliche Dienstleistung erwirbt.

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