Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.05.2012 (Kostenfreier Umbau als Einnahme)
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.05.2012 Aktenzeichen: II FSK 2167/10 Entscheidungstenor: Ein Umbau (hier: einer Stromleitung) auf Kosten eines anderen Unternehmens stellt für die vom Umbau Profitierenden Einnahmen im Sinne des Steuerrechts dar, da er eine unentgeltliche Dienstleistung erwirbt.