Urteil des Verwaltungsgerichts in Warszawa vom 23.05.2012 (Befreiung von der Verbrauchsteuer)
Urteil des Verwaltungsgerichts in Warszawa vom 23.05.2012 Aktenzeichen: III SA/Wa 2026/11 Entscheidungstenor: Eine Gesellschaft ist von der Verbrauchsteuer für Alkohol, welcher bei der Produktion von industriell–chemischen Waren eingesetzt wird, befreit, wenn sie Evidenz-Voraussetzungen, welche das Gesetz über die Verbrauchsteuer vorsieht, erfüllt.