Urteil des Verwaltungsgerichts in Warszawa vom 23.05.2012 (Befreiung von der Verbrauchsteuer)



Urteil des Verwaltungsgerichts in Warszawa vom 23.05.2012
Aktenzeichen: III SA/Wa 2026/11
Entscheidungstenor: Eine Gesellschaft ist von der Verbrauchsteuer für Alkohol, welcher bei der Produktion von industriell–chemischen Waren eingesetzt wird, befreit, wenn sie Evidenz-Voraussetzungen, welche das Gesetz über die Verbrauchsteuer vorsieht, erfüllt.

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