Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.05.2012 (Immobiliensteuerbefreiung bei Hochschulen)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.05.2012
Aktenzeichen: II FSK 2266/10
Entscheidungstenor: Eine Hochschule ist von der Immobiliensteuerpflicht nicht befreit, wenn ihre Immobilien der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen, auch wenn diese nicht die Hochschule selbst, sondern ein Dritter – der Mieter – ausübt.

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