Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.05.2012 (Immobiliensteuerbefreiung bei Hochschulen)
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.05.2012 Aktenzeichen: II FSK 2266/10 Entscheidungstenor: Eine Hochschule ist von der Immobiliensteuerpflicht nicht befreit, wenn ihre Immobilien der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen, auch wenn diese nicht die Hochschule selbst, sondern ein Dritter – der Mieter – ausübt.