Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 16.05.2012 (Nichterfüllung des Vertrages und Steuerrückforderung)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 16.05.2012
Aktenzeichen: II FSK 2249/10
Entscheidungstenor: Zahlt der Erwerber von Gesellschaftsanteilen dem Veräußerer den vereinbarten Preis innerhalb der festgesetzten Frist nicht, so gilt der Vertrag als nicht erfüllt und der Veräußerer kann die Rückzahlung der im Zusammenhang mit dem Vertrag entrichteten Steuer zurückfordern.

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