Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Warschau vom 15.03.2011 (Gewinne eines ausländischen Aktionärs)



Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Warschau vom 15.03.2011
Aktenzeichen: III SA/Wa 1637/10
Entscheidungstenor: Die Gewinne einer polnischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, welche die Gesellschaft generierte und ihrem Aktionär übertrug, welcher eine juristische Person mit Sitz auf Zypern ist, sind für die Zwecke der Besteuerung als Betriebsgewinne im Sinne des Art. 7 Abs. 1 des polnisch–zyprischen Vertrags zu behandeln. Die Annahme sei nicht berechtigt, dass der Aktionär, dem Aktien der Gesellschaft gehören, in Polen einen Betrieb führt.

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