Beschluss des Obersten Gerichts vom 27.04.2012 (Kein Umtausch wenn der Wagen zu viel verbraucht)



Beschluss des Obersten Gerichts vom 27.04.2012
Aktenzeichen: V CSK 166/11
Entscheidungstenor: Die Garantie, welche der Käufer eines Wagens von dem Verkäufer erhält, schließt die vom Wagenproduzenten im Autoprospekt angegebenen Verbrauchswerte nicht mit ein. Der Wageneigentümer kann daher nicht den Umtausch des Wagens verlangen, weil dieser mehr verbraucht als im Katalog angegeben.

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