Urteil des Obersten Gerichts vom 13.04.2012 (Verbraucherverträge und Verbraucherschutz)



Urteil des Obersten Gerichts vom 13.04.2012
Aktenzeichen: I CSK 428/11
Entscheidungstenor: Verbraucherverträge müssen konkret und eindeutig für die Verbraucher formuliert werden. Die Verbraucherverträge dürfen nicht so gestaltet werden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Änderung von Dienstleistungen auf Kosten der Verbraucher ermöglichen. Eine Vertragsklausel, welche eventuelle Kosten für künftig unbestimmte Ereignisse vorsieht, ist nicht zulässig.

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