Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts vom 4.04.2012 (Kosten einer Unternehmensveranstaltung)



Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts vom 4.04.2012
Aktenzeichen: II FSK 1789/10
Entscheidungstenor: Wenn eine Unternehmensveranstaltung Teil einer Marketingstrategie dieses Unternehmens ist und mit der Vermarktung einer konkreten Ware verbunden ist, dann gehören die Kosten der Organisation dieser Veranstaltung zu den Unternehmenskosten.

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