Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 04.04.2012 (Kinder haften steuerrechtlich für ihre Eltern)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 04.04.2012
Aktenzeichen: II FSK 1929/10
Entscheidungstenor: Die Familienmitglieder eines Unternehmers können beim Vorliegen besonderer Umstände für die Steuerschulden des Unternehmers haften. Im Falle einer misslungenen Zwangsvollstreckung aus dem Vermögen des Unternehmers kann die Steuerbehörde somit die Steuerzahlung auch von den Familienmitgliedern des Steuerschuldners verlangen. Im vorliegenden Fall war der Sohn des Unternehmers aktiv an der Unternehmensführung als Vertreter beteiligt, er hatte ferner Zugang zu dem Firmenkonto gehabt und zahlte von diesem über 4,5 Millionen PLN für private Zwecke aus. Dieser Umstand reicht aus der Sicht der Steuerbehörde dafür aus, um den Unternehmer und seinen Sohn als Gesamtschulder zu betrachten.

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