Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts vom 02.04.2012 (Immobilienveräußerung und Steuerermäßigung)



Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts vom 02.04.2012
Aktenzeichen: II FPS 3/11
Entscheidungstenor: Steuerzahler, welche eine Wohnung oder ein Haus in den Jahren 2007-2008 erworben haben und demnächst diese Immobilien verkaufen möchten, können Melde-Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese Steuerermäßigung bezieht sich sowohl auf das Einkommen aus der Veräußerung eines Gebäudes als auch eines Grundstückes, auf dem sich die Immobilie befindet. Die Melde-Steuerermäßigung ist im Art. 21 Abs. 1 Nr. 126 des Gesetzes vom 26 Juli 1991 über die Einkommenssteuer für solche Steuerzahler vorgesehen, welche ein in den Jahren 2007-08 erworbenes Gebäude veräußern wollen.

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