Beschluss des Obersten Gerichts vom 28.03.2012 (Korrektur von Schreibfehlern in Entscheidungsformeln)



Beschluss des Obersten Gerichts vom 28.03.2012
Aktenzeichen: I KZP 24/11
Entscheidungstenor: Die Gerichte können entscheiden, ob in Rahmen einer Korrektur ein Schreibfehler im Entscheidungstenor, welcher sich auf die persönlichen Daten des Verurteilten bezieht, korrigiert werden kann. Dies ist der Fall, wenn ein Fehler rein technischer Natur ist und infolge von Eile oder einer Unaufmerksamkeit entstanden ist. Ein sachlicher Fehler, z.B. über die Identität einer Person, kann auf dieser Weise nicht korrigiert werden.

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