Der Oberste Gerichtshof kann nicht über Urteile aus Schiedsverfahren urteilen   


Ein Verfahren vom Obersten Gerichtshof in Polen über die Aufhebung eines Schiedsurteils hat nur Kontrollcharakter. Das bedeutet, dass der Oberste Gerichtshof in Polen ein Schiedsurteil nur aufheben kann, wenn es gegen wesentliche polnische Rechtsgrundsätze verstößt. Auch die Verfahrensparteien müssen vor dem Obersten Gerichtshof eine Rechtsverletzung oder eine Verfahrensverletzung beweisen, weil der Oberste Gerichtshof nicht selber über Urteile aus Schiedsverfahren urteilen kann.   


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