Entschädigung für Reisende wegen  Änderung der Abflugzeit


Laut  dem polnischen obersten Gericht ist ein Reisebüro verpflichtet, ihre Kunden über die Änderung der Abflugzeit zu informieren. Es fällt demnach nicht unter die Pflichten der Kunden, sich darüber  informieren zu müssen. Gemäß der Entscheidung müssen sowohl der Kunde, als auch das Reisebüro die vertraglichen Verpflichtungen einhalten, jedoch wird von dem Reisebüro eine besonders sorgfältige Einhaltung der Pflichten gefordert.  Das bedeutet, dass das Reisebüro die Touristen über die Änderung der Abflugzeit informieren muss, zum Beispiel per SMS oder Anruf.      

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