Trennung schließt „enge Beziehung“ nicht aus



Ein Berufungsgericht in Katowice hat entschieden, dass eine Trennung eine „enge Beziehung“ nicht ausschließen muss. Im vorliegenden Fall hat ein Schuldner sein Eigentum auf seine Ehefrau übertragen, mit der er getrennt war. Er wollte damit sein Eigentum vor dem Gläubiger schützen.    


Im polnischen Zivilgesetzbuch wird der Begriff „enge Beziehung” nicht definiert. Die Rechtsprechung versteht in diesem Fall unter dem Begriff „enge Beziehung“ eine Beziehung zwischen dem Schuldner und einer dritten Person, die begründen kann, dass sie durch diese Beziehung über die finanziellen Probleme des Schuldners Bescheid wissen kann.   


Das Berufungsgericht hat betont, dass sogar nach einer Trennung, eine „enge Beziehung” nicht ausgeschlossen werden kann. Es musst in einem solchen Fall bewiesen werden, dass keine enge Beziehung zwischen dem Schuldner und der getrennten Frau besteht.   

AZ:  I ACa 1036/15

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