Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Bialystok vom 29.02.2012 (Immobiliensteuer bei neu erbauten Gebäuden)
Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Bialystok vom 29.02.2012 Aktenzeichen: I SA/Bk 15/12 Entscheidungstenor: Keine Pflicht zur Entrichtung der Immobiliensteuer bis zum Ende des Steuerjahres fßr diejenigen, die entweder ein neues Gebäude erbaut oder ein neu erbautes Gebäude erworben haben..