Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Bialystok vom 29.02.2012 (Immobiliensteuer bei neu erbauten Gebäuden)



Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Bialystok vom 29.02.2012
Aktenzeichen: I SA/Bk 15/12
Entscheidungstenor: Keine Pflicht zur Entrichtung der Immobiliensteuer bis zum Ende des Steuerjahres fßr diejenigen, die entweder ein neues Gebäude erbaut oder ein neu erbautes Gebäude erworben haben..

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