Ein Stadtentwicklungsplan kann nicht andere Vorschriften aufheben



Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gliwice (AZ: II SA/Gl 280/16) kann ein Stadtentwicklungsplan nicht gegen die anderen Vorschriften (unter anderem: Umweltrecht, Denkmalschutz) verstoßen.


Wenn in einem Bereich im Rahmen einer Stadtentwicklung Bauarbeiten stattfinden sollen, müssen sie mit anderem Regelungen übereinstimmen.

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