Beschluss des Obersten Gerichts vom 08.03.2012 (Kurator einer GmbH und ihre Auflösung)



Beschluss des Obersten Gerichts vom 08.03.2012
Aktenzeichen: III CZP 95/11
Entscheidungstenor: Ein Kurator, der gem. Art. 42 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ernannt wurde, kann im Namen dieser Gesellschaft, wenn er dazu ermächtigt wurde, im Gericht ihre Auflösung beantragen.

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