Beschluss des Obersten Gerichts vom 08.03.2012 (Kurator einer GmbH und ihre Auflösung)
Beschluss des Obersten Gerichts vom 08.03.2012 Aktenzeichen: III CZP 95/11 Entscheidungstenor: Ein Kurator, der gem. Art. 42 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ernannt wurde, kann im Namen dieser Gesellschaft, wenn er dazu ermächtigt wurde, im Gericht ihre Auflösung beantragen.