Urteil des Obersten Gerichts vom 26.01.2012 (Unterhaltszahlungen des ehemaligen Vaters)
Urteil des Obersten Gerichts vom 26.01.2012 Aktenzeichen: III CZP 91/11 Entscheidungstenor: Wurde die Vaterschaft wirksam angefochten, weil die Mutter des Kindes nach Jahren einer DNA-Analyse zustimmte, so rechtfertigt dieser Umstand nicht einen Anspruch des ehemaligen Vaters auf Rückforderung von inzwischen für das Kind geleisteten Unterhaltszahlungen.