Urteil des Obersten Gerichts vom 26.01.2012 (Unterhaltszahlungen des ehemaligen Vaters)



Urteil des Obersten Gerichts vom 26.01.2012
Aktenzeichen: III CZP 91/11
Entscheidungstenor: Wurde die Vaterschaft wirksam angefochten, weil die Mutter des Kindes nach Jahren einer DNA-Analyse zustimmte, so rechtfertigt dieser Umstand nicht einen Anspruch des ehemaligen Vaters auf Rückforderung von inzwischen für das Kind geleisteten Unterhaltszahlungen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Ãœbersetzungen *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*