Kein Unterhalt für Schmarotzer



Die Unterhaltspflicht in Polen endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes. Ihr Fortdauern ist immer eine Einzelfallentscheidung. Das Warschauer Amtsgericht hat in einem Fall (AZ: VI RC 276/14) entschieden, dass ein 23-jähriger, körperlich und geistlich gesunder Mann nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, nachdem sich sein Vater mit einer Klageschrift an das Gericht gewendet hat, um Fort- oder Nichtbestehung der Unterhaltspflicht festzustellen. In seiner schulischen Ausbildung hat er keine Fortschritte gemacht, viermal hat er die Abitur-Prüfung nicht bestanden. Gearbeitet hat er auch nie – nach seiner Überzeugung bestand bisher kein Bedürfnis, sich bei seinem Unterhalt zu beteiligen. Das Gericht war der Meinung, dass dieser Mann eine Arbeit aufnehmen kann, um sich selbst zu unterhalten und hat der Klage des Vaters stattgegeben.

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