Pflichten des  Online-Shop-Betreibers



Wer als Unternehmer sein Unternehmen in Form eines Onlineshops o.ä. betreibt, muss die auf der Homepage durch die Kunden hinterlegte Dateien sichern (so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind). Ein vertraglicher Haftungsausschluss des Unternehmers bezüglich des Datenschutzes sowie der auf der Webseite auftretenden Fehler und deren Folgen, ist, nach der Aufsicht des Gerichts für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz rechtswidrig (AZ:  XVII AmC 6942/13).

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