Statt Entlassung Entschädigung



Mit zwei Messern ist ein Mitarbeiter in einem Grünberger Büro auf seine Arbeitskollegen losgegangen. Bei der Attacke ist zum Glück keiner verletzt worden. Der klinischen Diagnose zufolge litt der Angreifer unter einer Schizophrenie. Wie sich herausstellte, war seine Erkrankung durch den Alkohol- und Drogenmissbrauch verursacht. Der Arbeitgeber hat zur disziplinarischen Maßnahmen gegriffen und den Angreifer fristlos entlassen. Daraufhin hat der Entlassene beim Arbeitsgericht fristgemäß ein Rechtsmittel eingelegt und fast 23.000 PLN Entschädigung bekommen. Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine disziplinäre fristlose Entlassung nur dann zulässig sei, wenn dem Arbeitnehmer die Schuld für seine rechtswidrige Handlung zugesprochen werden kann. In diesem Fall, aufgrund seiner psychischen Erkrankung, war er unzurechnungsfähig. Daher hatte die Entlassung keine gesetzliche Grundlage.

AZ: II PK 105/14

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