Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 08.12.2011 (Erteilung einer Baugenehmigung und Verzugsentschädigung)


Aktenzeichen: II OSK 1765/10
Entscheidungstenor: Soll eine Baugenehmigung erteilt werden und hält die Behörde die vorgesehene Frist nicht ein, so kann keine Verzugsentschädigung verlangt werden, wenn für die Verzögerung die Behörde nicht verantwortlich ist.

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