Enterbung eines Kindes



Ein Elternteil kann sein uneheliches Kind durch Testament wegen Nichterfüllung dessen Familienpflichten nicht enterben, wenn er sich nie um eine Beziehung zu dem Kind gekümmert hat – so Kattowitzer Appellationsgericht. Ein Vater kann sich nicht darauf berufen, dass sein Kind keine Beziehung zu ihm aufbauen wollte, wenn dieser selbst keine Eigeninitiative ergriffen hat. Denn das Aufbauen eines richtigen familiären Verhältnisses bedarf der aktiven Mitwirkung der Familienmitglieder.

AZ: I ACa 702/14

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