Beschluss des Obersten Gerichts vom 25.11.2011


Aktenzeichen: III CZP 65/11
Entscheidungstenor: Der Umbau einer Wohnung, bei dem Teile des Gesamteigentums aller Mehrfamilienhausbewohner mit der umgebauten Wohnung verbunden werden, kann zur Entstehung einer neuen Wohnimmobilie führen, welche Änderungen in der Größe der Anteile an dem Gesamteigentum mit sich bringt.

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