Beleidigung unter Bedingung



Die Beleidigung einer anderen Person in ihrer Abwesenheit im polnischen Zivilrecht beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von öffentlichen Beleidigung oder einer geäußerten Beleidigung mit der Absicht, dass sie diese Person erreicht – so das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2014, in dem das Gericht festgestellt hat, dass es nicht möglich ist, eine dritte Person in einem privaten Gespräch zu beleidigen, dessen Inhalt vertraulich bleiben sollte.

AZ: V CSK 361/13

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