Unterhaltszahlungen auch für rebellierende Heranwachsende



Ein Vater wollte keinen Unterhalt für seine volljährige Tochter zahlen, weil diese aus dem Elternhaus auszog, sich nicht angemessen benahm und keinen Respekt vor der Familie hatte. Das Elbinger Gericht (poln. Elbląg) stellte in seiner Entscheidung fest, dass auch beim Vorliegen solcher Umstände die Unterhaltspflicht bestehen bleibt, da sie zum Zwecke hat, die Existenz der eigenen Kinder zu sichern, unabhängig davon, ob sie ihre Familienpflichten erfüllen.

AZ:  V Ca 54/14

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