Wenn Notare in Polen einen Zweitberuf ausüben wollen



Gemäß Art. 19 des Notariatsrechts (polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2014, Pos. 164) darf ein Notar grundsätzlich keinen Zweitberuf ohne Zustimmung der Kammer ausüben. Die Zustimmung wird verweigert, wenn die zusätzliche Tätigkeit sich auf die angemessene Ausübung der Notarpflichten auswirkt oder dem Ansehen des Notars schadet. Nun stellte das Warschauer Wojewodschaftsverwaltungsgericht fest, dass das Zweitberufsverbot und die Zustimmungsverweigerung als keine allgemeine Regel anzusehen sind. Die Umstände des Einzelfalls sind stets zu berücksichtigen. 
AZ: VI SA/Wa 409/14

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