Beschluss des Obersten Gerichts vom 09.12.2011 Aktenzeichen: III CZP 79/11Entscheidungstenor: Ein Kaufvertrag, welcher ein Grundstück zum Gegenstand hat, ist unwirksam, wenn er nur zum Schein abgeschlossen wurde und einen tatsächlichen abgeschlossenen Schenkungsvertrag verdecken sollte.Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu *Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*