Die Kritik des Arbeitsgebers stellt kein Mobbing dar



Der Arbeitsgeber darf entscheiden, wie die bei ihm beschäftigten Arbeitsnehmer seine Aufgaben zu erfüllen haben. Weisungen des Arbeitgebers stellen noch kein Mobbing dar, auch wenn sie nicht in kultivierter Form den Arbeitnehmern übermittelt werden, so das Danziger Appellationsgericht in einer Entscheidung vom 04.07.2013.

AZ: III APa 12/13

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