Nicht jedes Unternehmen muss über sein eigenes Büro verfügen



Die Räumlichkeiten, von denen aus ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, müssen nicht zwingend als dem Unternehmen zugehörig gelten, so das Stettiner Bezirksgericht in einer Entscheidung vom 24.03.2014. Sprechen die konkreten Umstände des Einzelfalls dafür, dass die Räumlichkeiten nicht als ein Büro des Unternehmens sondern als eine Wohnung der Familie des Schuldners genutzt werden, so kommt eine Pfändung des Rechts auf diese Räumlichkeiten nicht in Frage.

AZ: II Cz 322/14

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