Anwaltshonorar als eine öffentliche Information



Die Höhe des Honorars, welches ein Anwalt dafür kassiert, dass er einen polnischen Verwaltungsbezirk rechtlich betreut, stellt eine öffentliche Information dar, zu der jeder Zugang hat, so das polnische Wojewodschaftsverwaltungsgericht aus Stettin.

AZ:  II SA/Sz 945/13

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