AIDS als Entlassungsgrund?



Das polnische Verfassungsgericht befasste sich kürzlich mit der Frage, ob die Erkrankung an AIDS dazu führen kann, dass ein Polizist oder Feuerwehrmann aus dem Dienst entlassen wird und stellte in seinem Urteil vom 10.12.2013 fest, dass das gegen die Menschenwürde und folglich gegen die Verfassung verstößt. Die Erkrankung an AIDS als solche darf nicht automatisch dazu führen, dass Beamte aus dem Dienst entlassen werden, sofern sie weiterhin ihren Pflichten nachgehen können, so das Gericht. Besteht ein Ansteckungsrisiko, wie etwa bei Polizisten, bei denen körperlicher Kontakt zu Dritten bei einem Einsatz möglich ist, so sollten diese statt einer Entlassung anderen Pflichten nachgehen.

AZ: U 5/13

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